Berufsleitbild & Berufsethik LCH
1. Berufsleitbild (Kurzversion)
1.1. Präambel
1.2. Leitsätze
2. Berufsethik (Kurzversion)
2.1. Präambel
2.2. Verantwortung
Die vollständig überarbeitete Version des LCH-Berufsleitbilds und die dazugehörende Berufsethik stehen ab Herbst 2024 zum Download zur Verfügung.
1. Berufsleitbild (Kurzversion)
1.1. PRÄAMBEL
I. Beim LCH Berufsleitbild handelt es sich sowohl um ein individuelles als auch um ein gemeinschaftliches Leitbild aller dem LCH angehörenden Lehrpersonen.
II. Professionelles pädagogisches Handeln basiert auf rechtlichen Grundlagen und anerkannten Konventionen.
III. Qualitativ hochwertige öffentliche Bildung und Erziehung sind ein Eckpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft.
IV. Die Tätigkeit im Bildungs- und Erziehungsbereich wird durch eine fortlaufende Diskussion über die zentralen Werte der Profession reflektiert.
V. Im Bewusstsein um ihre grosse Verantwortung setzen sich die Lehrpersonen für ein ethisches Verhalten gegenüber der Profession, den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen sowie den Erziehungsberechtigten ein.
VI. Die Achtung und Anerkennung der nötigen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und ihrer Profession sind entscheidende Voraussetzungen, damit die Lehrpersonen ihre anspruchsvolle Aufgabe auf Dauer bewältigen können.
VII. Im Gegenzug hat die Gesellschaft auch eine Verantwortung gegenüber den Lehrpersonen.
1.2. LEITSÄTZE
Leitsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer sind qualifizierte Fachpersonen für Lehren und Lernen.
Die Hauptaufgabe von Lehrpersonen ist die gezielte und nach aktuellen wissenschaftlichen und berufspraktischen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Durchführung des Unterrichts, Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre systematische Bewertung. Sie üben ihre Beurteilungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege kompetent aus. Innerhalb des Unterrichts und des Schullebens nehmen Lehrpersonen auch Erziehungsaufgaben wahr.
Leitsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer sind pädagogische Führungspersonen
Bei der Unterrichtsgestaltung und Klassenführung nimmt die Lehrperson eine Führungsrolle ein. Sie kann auch erweiterte Führungsaufgaben wahrnehmen. Lehrerinnen und Lehrer setzen sich direkt oder über ihre Mitgliedschaft im Berufsverband für die Entwicklung ihrer Profession ein.
Leitsatz 3: Lehrerinnen und Lehrer bilden sich fortlaufend weiter
Lehrpersonen verfügen über eine berufsbefähigende Ausbildung, die eine hohe Fachkompetenz sowie vertiefte pädagogische und didaktische Kompetenzen umfasst. Sie bilden sich zudem fortlaufend weiter, um den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben gewachsen zu bleiben, um neue Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen und um die Qualität ihres professionellen Handelns zu sichern und zu entwickeln. Jede Lehrperson kann ihre Laufbahn mitgestalten und eine Bereicherung sowie Erweiterung ihres Berufsfeldes erleben.
Leitsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer gestalten die Organisation Schule aktiv mit
Lehrpersonen verstehen die Ausgestaltung und Entwicklung der Qualität und der Organisation Schule als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung. Diese bilden einen festen Bestandteil des Berufsauftrags. Lehrerinnen und Lehrer sind bereit, individuell im Kollegium und über ihre Berufsverbände an der Weiterentwicklung des Bildungsauftrags und der Organisation Schule mitzuwirken.
2. Berufsethik (Kurzversion)
2.1. PRÄAMBEL
I. Die LCH Berufsethik beschreibt die Verantwortlichkeiten des beruflichen Handelns aller dem LCH angehörenden Lehrpersonen. Sie leitet sowohl professionelle Handlungen der Lehr- und Fachpersonen sowie die standespolitische Arbeit des Berufsverbands und seiner Mitgliedsorganisationen an.
II. Professionelles pädagogisches Handeln basiert auf rechtlichen Grundlagen und anerkannten Konventionen.
III. Qualitativ hochwertige öffentliche Bildung und Erziehung sind ein Eckpfeiler jeder demokratischen Gesellschaft.
IV. Die Tätigkeit im Bildungs- und Erziehungsbereich wird durch eine fortlaufende Diskussion über die zentralen Werte der Profession reflektiert.
V. Im Bewusstsein um die grosse Verantwortung setzen sich die Lehrpersonen für ein ethisches Verhalten gegenüber der Profession, den Schülerinnen und Schülern, den Kolleginnen und Kollegen sowie den Erziehungsberechtigten ein.
VI. Die Achtung und Anerkennung der nötigen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen und ihrer Profession sind entscheidende Voraussetzungen, damit die Lehrpersonen ihre anspruchsvolle Aufgabe auf Dauer bewältigen können.
VII. Im Gegenzug hat die Gesellschaft auch eine Verantwortung gegenüber den Lehrpersonen.
2.2. VERANTWORTUNG
1. Verantwortung gegenüber Schülerinnen und Schülern
a. Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen
b. Unterricht gestalten und entwickeln
c. Transparente Beurteilung einsetzen
d. Individualität berücksichtigen
e. Gemeinschaftssinn ermöglichen
f. Vertrauensbasis entwickeln
g. Wohlergehen schützen
h. Vertraulichkeit wahren
i. Demokratie vermitteln und leben
2. Verantwortung gegenüber der Profession
a. Vertrauen und Ansehen der Profession stärken
b. Fortlaufend professionelle Kompetenzen weiterentwickeln
c. Fachkundige Unterstützung zuziehen
d. In Berufsverbänden mitarbeiten
3. Verantwortung gegenüber den Erziehungsberechtigten
a. Sorgerecht respektieren
b. Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ermöglichen
c. Erziehungsberechtigte informieren
d. Erziehungsberechtigte beraten
4. Verantwortung gegenüber dem Kollegium
a. Kollegialität und Zusammenarbeit fördern
b. Unterstützung anbieten
c. Schulentwicklung mitgestalten
d. Respekt gegenüber anderen Berufsgruppen haben
e. Umsetzung der LCH-Berufsethik fördern
5. Verantwortung gegenüber der Schulleitung und den Behörden
a. Wohl der Schülerinnen und Schüler vertreten
b. Zusammenarbeit unterstützen
c. Rechte kennen und einhalten
d. Vorgaben ausführen
e. Gestaltungsspielräume sichern
f. Zeitgemässe Arbeits- und Anstellungsbedingungen einfordern
g. Sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz ausbedingen
h. Expertise einbringen