Kinderrechte feiern 30 Jahre

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet, mit der sich Staaten verpflichten, für das Wohl von Kindern zu sorgen. Bei der Umsetzung der Konvention bestehen in der Schweiz nach wie vor Lücken, die zum 30-Jahr-Jubiläum in verschiedenen Anlässen aufgegriffen wurden und werden.

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Mindeststandards. Genau 30 Jahre später wird das Jubiläum der Konvention gefeiert, die die Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert hat und inzwischen alle Staaten der Welt mit Ausnahme der USA getan haben. Sie ist das Instrument, das die Staaten verpflichtet, sich aktiv für das Wohl, den Schutz und die Mitwirkung von Kindern einzusetzen. Kinder werden heute nicht mehr als kleine Erwachsene oder erziehungsbedürftige, unvollständige Menschen gesehen, sondern als eigenständige Akteure und Rechtssubjekte.

Lücken bei der Umsetzung
Die Kinderrechtskonvention stützt sich auf vier Grundprinzipien: das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Wahrung des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie das Recht auf Anhörung und Partizipation. An diese Grundprinzipien schliesst ein Katalog von 54 Artikeln an, die gewöhnlich in drei Gruppen eingeteilt werden: Versorgungsrechte, Schutzrechte und Partizipationsrechte. Mit der Ratifikation hat sich die Schweiz nicht nur verpflichtet, diese Standards umzusetzen, sondern auch dem UN-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre Bericht über den Stand der Umsetzung zu erstatten.

Hier bestehen immer noch Lücken, die im letzten, am 19. Dezember 2018 verabschiedeten Bericht zuhanden des UN-Kinderrechtsausschusses aufgegriffen wurden. Darin hat der Bundesrat elf Massnahmen beschlossen, um die Umsetzung der Konvention zu verbessern. Unter anderem will er überprüfen, ob heute in allen Kantonen Kinder und Erwachsene im Strafvollzug getrennt untergebracht werden. Weiter sollen Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, bezüglich Kinderrechte besser geschult und sensibilisiert werden.

Verbesserungen gefordert
Welches Leid die lückenhafte Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz verursacht, wird an der Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» der Stiftung Kinderschutz Schweiz im Bundeshaus Bern gezeigt. Die anhand von 15 Originalobjekten inszenierten Fälle machen klar, dass es trotz vieler Fortschritte immer noch grosses Verbesserungspotenzial bei den Kinderrechten gibt. So fordert Kinderschutz Schweiz unter anderem eine gesetzlich verankerte, gewaltfreie Erziehung, da jedes zweite Kind in der Schweiz physische und/oder psychische Gewalt in der Erziehung erfährt. Die Ausstellung ist ab sofort bis zum 20. März 2020 öffentlich zugänglich.

Um die bessere Umsetzung der Kinderrechte drehte sich ebenfalls die Kinderkonferenz, an der 55 Kinder vom 13. bis 17. November 2019 im Kinderdorf Pestalozzi in Trogen (AR) teilgenommen haben. Die Kinder forderten unter anderem ein Importverbot für Produkte, die von Kindern hergestellt werden. Ihre Wünsche und Anliegen stehen auch auf dem Programm der Kinderrechtsfeier, die von mehreren Organisationen am 20. November 2019 auf dem Berner Bundesplatz veranstaltet wird. Zum einen wird Bundesrat Alain Berset die Forderungen und Sorgen der Kinder entgegennehmen, zum anderen können diese via Mikrofon selber das Wort ergreifen und ihre Wünsche platzieren.

Goldene Regeln für den Umgang
Um Partizipation geht es auch bei dem vom 30-Jahr-Jubiläum der Kinderrechtskonvention inspirierten Schulanlass «Golden Rules», den die Primarschule Knonau im Kanton Zürich kommende Woche durchführen wird. Die «Golden Rules» lehnen sich an den in praktisch alle Kulturen gepflegten Grundsatz an, dass man andere Personen so behandeln soll, wie man von ihnen behandelt werden will. «Diese grundsätzlichen Regeln sollen für alle gelten und ein gutes, faires und schönes Miteinander ermöglichen», erklärt der verantwortliche Co-Schulleiter Jörg Berger. Am «Golden Rules Day» werden sich die Schülerinnen und Schüler in zehn altersdurchmischten Schulhausfamilien aufteilen, mittels Wahl ihre drei Familienregeln bestimmen und in positiven Sätzen formulieren. Nachdem alle Vorschläge gesammelt wurden, werden die drei Regeln mit den meisten Stimmen zu den «Golden Rules» der Primarschule Knonau gekürt. «Wir erhoffen uns, dass wir dadurch viel Positives für unser Zusammenleben und die Gemeinschaftsförderung an unserer Schule beitragen können», sagt Berger. So wie die Primarschule Knonau haben sich viele andere Schulen auch mit Anlässen und Projekten den Kinderrechten gewidmet oder werden dies noch tun. (mw; Foto: Christian Possa/Stiftung Kinderdorf Pestalozzi)

Weitere Informationen
www.unicef.ch > Über UNICEF > International > Kinderrechtskonvention
Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 19. Dezember 2018: «Bericht über weitere Massnahmen zur Umsetzung»
www.kinderschutz.ch > Aktivitäten & Kampagnen > Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?»
www.pestalozzi.ch > News & Events > Alle Veranstaltungen > 30 Jahre Kinderrechte

Datum

19.11.2019